"Ergotherapie behandelt Menschen mit angeborenen oder erworbenen Einschränkungen in jedem Lebensalter zum Zweck der Genesung, der Verbesserung oder der Kompensation für eine größtmögliche selbständige und selbstbestimmte Lebensführung.
Dabei steht innerhalb der ergotherapeutischen Behandlung vor allem die Gesamtheit des jeweiligen Patienten mit seinen Bedürfnissen und die Beziehungen seiner einzelnen körperlichen und psychischen Teilbereiche zueinander im Vordergrund (ganzheitlicher Behandlungsansatz) also nicht nur die ausschließliche Behandlung der jeweils betroffenen Areale oder Körperteile.
Bewegungsabläufe, Wahrnehmungen und psychische Empfindungen werden (wieder) hergestellt, trainiert, mit Hilfsmitteln kompensiert oder der Verlust dieser Funktionen verhindert bzw. deren Verlust zumindest zeitlich verzögert und sodann kompensiert.
Ergotherapie ist als Heilmittel von den Gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und wird auch im Rahmen der Prävention eingesetzt."
(Definition des BED e.V. 2014)
Ergotherapie zählt zu den anerkannten Heilmitteln und wird von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder Kinderarzt verordnet. Die Kosten werden durch die Krankenkassen getragen.
Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes wird
Die Gesamtverordnungsmenge, Therapieinhalte und -zeit sind im Heilmittelkatalog sowie in der Heilmittelrichtlinie verankert.
Patienten, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben unterliegen der Zuzahlungspflicht nach Sozialgesetzbuch V (§ 32 Abs. 2, § 61 Satz 3 SGB V). Sie zahlen dabei 10 Prozent der Kosten für das Mittel sowie 10 Euro je Verordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Patienten von der Zuzahlung befreien lassen.
Kinder unter 18 Jahren sind generell zuzahlungsbefreit.
Weitere Informationen finden Sie unter www.aok.de